RESTNUTZUNGSDAUER - GUTACHTEN

Zahlen Sie WENIGER STEUERN und schreiben Ihre Immobilie RICHTIG ab!


 
IHR Spezialist für Wertermittlung und Restnutzungsdauergutachten!

Sie sind Kapitalanleger und besitzen Immobilien zur Vermietung oder wollen eine Kaufen? Die Abschreibung eines Gebäudes beträgt je nach Baujahr i.d.R. 2% oder 2,5%, basierend auf einer typisierten Nutzungsdauer von 50 bzw. 40 Jahren. Nach § 7 Abs. 4 S. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) kann jedoch eine höhere Abschreibung geltend gemacht werden, wenn nachgewiesen wird, dass die tatsächliche Nutzungsdauer des Gebäudes kürzer ist als die gesetzlich festgelegte. 
Die Gutachten zur verkürzten Restnutzungsdauer entsprechen den Anforderungen der Finanzbehörden und helfen Ihnen dabei, Steuern zu sparen indem sich die steuerliche Belastung reduziert. 

Liegt der Immobilienkauf, bei vermieteten Immobilien, mehrere Jahre zurück, kann der steuerliche Vorteil geringer ausfallen da ein teil des Gebäudewertes bereits abgeschrieben wurde. 

Vorteile:

  • Steuerersparnis: Höhere jährliche Abschreibung und potenzielle
    Rückerstattungen für vergangene Jahre.
  • Mehr Nettoeinkommen ohne Mieterhöhung durchführen zu müssen
  • Inflationsschutz - Steuervorteil von heute ist mehr Wert als der von morgen
  • Abschreibung ist im Erwerbsleben mehr Wert als im Rentenalter
  • Höhere Nettorendiete - Höherer Wert im Falle eines Verkaufs
  • Kein Risiko: Geld-zurück-Garantie bei positiver Ersteinschätzung.
  • Schnelligkeit und Expertise: Zertifizierte Gutachter nach DIN EN ISO/IEC 17024

Kurz erklärt:

Als Vermieter oder gewerblicher Nutzer einer Immobilie, gewährt Ihnen Ihr Finanzamt i.d.R. eine Abschreibung von 2 bis 2,5% der anteiligen Anschaffungskosten des Gebäudes. Diesen Betrag müssen Sie nicht versteuern.

Durch die Erstellung eines Gutachtens zur kürzeren tatsächlichen Restnutzungsdauer durch einen unserer zertifizierten Sachverständigen schaffen Sie es, dass Ihr zuständiges Finanzamt Ihnen eine höhere Abschreibung einräumt. Im Ergebnis erhöht sich die Summe der Abschreibung und Sie müssen weniger Steuern bezahlen.

Ein Beispiel:

Wohnimmobilien werden vom Finanzamt mit 2% pro Jahr, 50 Jahre lang abgeschrieben. Hat Ihre Immobilie einen Gebäudewert von 300.000 € müssen Sie also 50 Jahre lang 6.000 € weniger versteuern. Wird durch ein Gutachten eine Nutzungsdauer von nur 25 Jahren ermittelt, muss das Finanzamt eine Abschreibung von 12.000 € jährlich akzeptieren. Sie zahlen weniger Steuern und Ihr Nettoeinkommen erhöht sich. In vielen Fällen ist es sogar möglich, die Steuerersparnis rückwirkend auf die letzten Jahre geltend zu machen.



Beispiel: Kaufpreis: 300.000 EUR

+ Kaufnebenkosten: 36.000 EUR
= Gesamtkosten: 336.000 EUR

- Bodenwert: (20%) 67.200 EUR (Beispiel)
= Gebäudewert: (80 %) 268.800 EUR (Beispiel)

Typisierte AfA 2%                   =             EUR 5.376
Gutachten AfA 4%                  =             EUR 10.752 (Beispiel)

Bei 42% Einkommensteuer    =             EUR 2.257,92 Steuerersparnis

Äquivalent in Kaltmiete          =             EUR 4.342,15 (benötigte Mehrmiete ohne RNDG)

 
 

Neue Rechtslage:

Zur Nachweisführung einer kürzeren Nutzungsdauer ist kein aufwendiges und teures Bausubstanzgutachten erforderlich. Bereits 1971 stellte der BFH (Urteil vom 28.09.1971 – VIII R 73/68) klar, dass eine absolute Sicherheit bei der Ermittlung der tatsächlichen Restnutzungsdauer nicht möglich ist und nur eine „größtmögliche Wahrscheinlichkeit“ gefordert wird.

In seinem Urteil vom 28.07.2021 (Az. IX R 25/19) entschied der BFH jedoch, dass die tatsächliche Restnutzungsdauer einer vermieteten Immobilie auch durch einfachere und kostengünstigere Methoden nachgewiesen werden kann. Das Gericht erklärte, dass die Vorlage eines Bausubstanzgutachtens nicht zwingend erforderlich ist. Ein Gutachten mit typisierenden Merkmalen genügt als Nachweis für eine kürzere Restnutzungsdauer.

Im BMF-Schreiben vom 22.02.2023 wurden die relevanten Urteile für die Finanzverwaltung konkretisiert. Demnach müssen Gutachten künftig von einem nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen für die Wertermittlung von Grundstücken erstellt werden. Das Gutachten darf nicht lediglich aus einem Verkehrswertgutachten übernommen werden, sondern muss ausdrücklich darauf abzielen, die tatsächliche Restnutzungsdauer des Objektes nachzuweisen.

WICHTIGE INFORMATION:

Zur Erstellung des Gutachtens ist es von entscheidender Bedeutung, dass Sie all Ihre Angaben nach bestem Wissen und Gewissen vornehmen. Sollten Ihnen vor allem im Bereich `Modernisierungen`keine exakten Informationen vorliegen, bitten wir Sie die Angaben zu schätzen und uns im Textfeld `Kommentar` den jeweiligen Hinweis zu geben.

Füllen Sie das Formular vollständig aus, damit wir für Sie eine Ersteinschätzung vornehmen können - oder beauftragen Sie uns gerne 
direkt. In diesem Fall entsteht eine Gebühr i.H.v. brutto EUR 1.181,88 inkl. 19% Mwst. innerhalb eines Anfahrtsradius von 50km um 
65719 Hofheim am Taunus herum. Ist die zu bewertende Immobilie weiter entfernt nehmen Sie bitte vorab mit uns Kontakt auf

Die folgenden Unterlagen können sie (sofern vorhanden) HIER auf unserer Internetseite unkompliziert per Drag&Drop hochladen: https://www.kp-international.de/de/0__6_1_103/service-datenupload.html

  • Grundbücher, Katasterauszüge
  • Energieausweise, Grundrisse, Bauunterlagen, Exposés
  • Fotos (Außenansicht vorn/hinten, Treppenhaus, Fenster, Bäder, Innenausbau, Wände, Türen, Decken, Treppen, Heizkörper, Elektroinstallation etc.,
    sowie Dach innen/außen, Heizungsanlage und erkennbare Schäden)

Hinweis: Das Einreichen von Unterlagen und Fotos muss sich auf das Bewertungsobjekt beziehen. Referenzen von Nachbarobjekten sind zur Gutachtenerstellung  nicht geeignet. Die Eingereichten Unterlagen durch den Antragstellenden werden von KP International Immobilien an Dritte zur Gutachtenerstellung weitergeleitet.

Herr Arno Kupec

von KP INTERNATIONAL IMMOBILIEN

ist ausgebildeter Wertermittler und ist Ihnen bei der Hilfe Ihrer Restnutzungsdauer-Gutachten gern behilflich.

Vereinbaren Sie ein erstes Kennlerntelefonat um festzustellen, ob ein Restnutzungsdauer-Gutachten bei Ihnen
ein erster Schritt zur Steuerersparnis sein kann.

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Ihre Immobilie
Grundsätzliche Angaben zu Ihrer Immobilie
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*Dacheindeckung
*Dachgeschoss ausgebaut?
*Keller
*Fenster
*Fensterverglasung
*Heizungsart
*Heizungstyp
*Warmwasser über
Durchgeführte Modernisierungen
Um eine Ersteinschätzung vornehmen zu können, sind Angaben zur ‚Modernisierung‘ von großer Bedeutung. Falls Ihnen keine genauen Informationen vorliegen, bitten wir Sie, zunächst nach bestem Wissen und Gewissen zu schätzen.
*Dachstuhl
*Dacheindeckung (komplett)
*Dämmung des Daches
Nur vollständige Wärmedämmung der Außenwände, keine Teilmodernisierungen.
*Wärmedämmung der Aussen-/ Innenwände
*Fenster
Bitte im nächsten Schritt den %ualen Anteil der erneuerten Fenster angeben (0-100%)
*Fenstererneuerungen
*Aussentüren/ Haustür/ Terrassentüren
Bitte im nächsten Schritt den %ualen Anteil der erneuerten Aussentueren angeben (0-100%)
*Erneuerung Aussentüren
Kompletter Austausch oder Teilmodernisierung, z.B. Brenner, Speicher, Pumpen, neue Fernwärmestation, Wärmetauscher etc.
*Heizungsanlage
Bitte im nächsten Schritt den Anteil der erneuerten Heizungsanlage angeben
*Erneuerung Heizungsanlage
*Elektrik
Bitte im nächsten Schritt den Anteil der erneuerten Elektrik angeben: 0-100%
*Erneuerung Elektrik
*Leitungssysteme (Wasser)
Bitte im nächsten Schritt den Anteil der erneuerten Leitungssysteme des Gesamtobjektes angeben: 0-100%
*Erneuerung Leitungssysteme
z.B. Wände, Treppen, Decken, Fußböden, Schalter etc. (exkl. Bäder)
*Innenausbau
Bitte im nächsten Schritt den Anteil der Modernisierung anhand der Wohn- und Nutzfläche angeben.
*Modernisierung anteilig der Wohn- und Nutzfläche
z.B. Erneuerung der Fliesen, Armaturen, Waschbecken, WC, Dusche etc.
*Bäder
Bitte im nächsten Schritt den Anteil der Modernisierung der Bäder angeben 0 - 100%
*Erneuerte Bäder
Zeitgemäße Grundrisse beinhalten zum Beispiel ausreichend große sanitäre Anlagen, offene Küchen, keine gefangenen Räume. Sie sind an die Anforderungen der lokalen Mietmärkte angepasst. Wenn keine wesentlichen Änderungen am Grundriss nachträglich vorgenommen wurden wählen Sie "0% zeitgemäß".
*Grundrissgestaltung und Barrierefreiheit
*Wurde die Immobilie umfangreich saniert/ kernsaniert?
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Gewünschte Dienstleistungen
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